Rechtsanwalt Dr. Daniel Taraz, LL.M. ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen und Gründer zu rechtlichen Fragen im Bereich IT-Recht, Lizenzrecht und Datenschutzrecht. Dr. Daniel Taraz studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bremen und Hamburg und war während des Studiums bereits für Unternehmen im Zuge der Realisierung von E-Commerce-Projekten tätig. Insbesondere hat er verschiedene Shop-Systeme betreut und verfügt auch selbst über fortgeschrittene Programmierkenntnisse.
Nach dem ersten Staatsexamen verfasste er seine Dissertation zu persönlichkeitsrechtlichen- und datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Internetdiensten. Dabei befasste er sich intensiv mit der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen und Auswirkungen auf die Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme im Rahmen des sog. IT-Grundrechts. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahr 2013 erfolgte 2014 die Zulassung zur Anwaltschaft. Dr. Taraz war zunächst als Rechtsanwalt bei einer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz insbesondere im Marken- und Wettbewerbsrecht tätig. Seit 2015 ist Dr. Taraz bei JENTZSCH IT hochspezialisiert auf das IT-Recht, insbesondere im Softwarelizenzrecht, dort im Bereich von SAP, Oracle und Microsoft, im IT-Vergaberecht und IT- Vertragsrecht sowie E-Commerce-Recht, verantwortlich tätig.